"Einhellige Meinung von Bürgern und Ortsbeirat in Entscheidung eingeflossen - Landrat hat Innenminister unterrichtet" so berichtet die Kreisverwaltung Ahrweiler heute (27.09.2013) in Ihrer Internetpräsenz.
Der Landrat Dr. Jürgen Phöhler stellt fest "Unsere drei öffentlichen Anhörungen am 3. Juli, 20. August und 9. September mit Bürgern, Vereinen, Gewerbetreibenden und dem Ortsbeirat haben ein eindeutiges Stimmungsbild ergeben. Es war beeindruckend, dass die Bad Bodendorfer in großer Einmütigkeit das ´Bad´ im Namen erhalten wollen. Es gab keine einzige Stimme dagegen. Diese einhellige Meinung ist in unsere Entscheidung eingeflossen."
Die Kreisverwaltung nennt für Ihre Entscheidung die nachstehenden Gründe:
"- Der positive und werbende Namenszusatz éBad" habe für den Tourismus, die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie wichtige Wirtschaftsfaktoren wie Seniorenzentren, Kliniken und Gesundheitsberufe eine hohe Bedeutung und sichere viele Arbeitsplätze.
- Die Einwohner zeigten eine hohe Verbundenheit mit ihrem Heimatort, in den Vereinen und Organisationen werde Tradition gelebt. Dies zeige sich in einer für die Größenordnung des Stadtteils ungewöhnlichen Bereitschaft zur ehrenamtlichen Tätigkeit für das Dorf- und Vereinsleben, die den Ort besonders sehens- und lebenswert gestalte.
- Die Beibehaltung des Namenszusatzes éBad" sei für den Ort und die Stadt Sinzig eine motivierende Unterstützung in dem erklärten Bestreben, den Ort Bad Bodendorf wieder zu einem éechten" Heilbad hinzuführen.
- Der Aufwand und die Kosten etwa für die Änderung von Vereinsfahnen und Uniformen, die Umstellung von Fahrplänen, Karten oder Ortsschildern würde in keinem Verhältnis zu einem wie auch immer gearteten Nutzen beim Wegfall des Namenszusatzes éBad" stehen.
- Der Name Bad Bodendorf werde seit mehr als 40 Jahren von Bürgern, Behörden und Unternehmen im täglichen Umgang genutzt. In anderen Bundesländern werde den Gemeinden im Falle eines Widerrufs der Heilbad-Anerkennung das Recht auf Weiterführung des Namenszusatzes bereits nach 20 Jahren ermöglicht".
Weiter berichtet die Kreisverwaltung, sie habe "...diese Punkte bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, so Landrat Pföhler, der drei weitere Argumente pro Namenszusatz nennt: 1.320 Unterschriften der Bürger, die einstimmige Resolution des Sinziger Stadtrats und das Engagement der Grundschule Bad Bodendorf."
Das Ministerium für Wirtschaft und Tourismus Rheinland-Pfalz hatte Bad Bodendorf das Heilbad-Prädikat mit dem Widerrufbescheid vom 19. Juni 2013 nach dem Kurortgesetz entzogen. Unser Kurort erfülle die entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr, so beispielsweise fehle ein Kurhotel und ein funktionsfähiger Kurpark.
Der Sinziger Stadtrat hatte danach unmittelbar mit einer einstimmigen Resolution sich für den Namenszusatz "Bad" ausgesprochen.
Die Kreisverwaltung Ahrweiler, als zuständige Behörde für die Namensgestaltung von Ortsteilen, hatte in einem Verwaltungsverfahren daraufhin zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, den Namenszusatz "Bad" beibehalten zu dürfen.
Den Artikel der Kreisverwaltung finden Sie hier